
Verpackungslizenz ohne Vertragslaufzeit ab 19,00 € pro Jahr

Ihre einfache, schnelle und kostengünstige Online-Lösung für kleine und mittlere Unternehmen. Jetzt Mengen eingeben und in nur wenigen Schritten Verpackungslizenz beantragen.
Nachlizenzieren? Kein Problem!
Für Nachlizenzierungen berechnen wir keinen Mindestumsatz. Wenn Sie nachträglich weitere Verpackungslizenzen für ein Jahr benötigen, können Sie diese einfach über unseren Kalkulator nachkaufen.
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Eine Lizenz ohne Sorgen mit allen Vorteilen für Sie
- Keine Vertragsbindung
- Günstiger Mindestumsatz
- Inklusive Recyclingsiegel
- Inklusive LUCID Meldedatei
- Nachlizenzierung ohne Mindestumsatz
- Staatlich zugelassenes duales Entsorgungssystem

Ihre Verpackungslizenz beim Dualen System Zentek
Wir sind ein Service der Zentek Gruppe. Die Zentek ist vom Umweltbundesamt als duales Entsorgungssystem zugelassen, nach ISO 9001 Zertifiziert und bundesweit als Entsorgungsfachbetrieb anerkannt. Bei uns lizenzieren Sie Ihre Verkaufsverpackungen rechtsicher nach dem Verpackungsgesetz.

Die schnellste Lizenzierung & einfache Mengenangabe
Bei uns können Sie in wenigen Minuten sämtliche Ihrer Verkaufsverpackungen lizenzieren. Unser digitales Lizenzformular bietet hohe Datensicherheit und ermöglicht die schnellste und einfachste Bedienung. Bei der Eingabe Ihrer Verpackungsmengen, als auch beim Zahlungsprozess. Zur Verpackungslizenzierung


Jetzt Mengen eingeben und Verpackungslizenz erhalten
- Geben Sie die Mengen ein, die Sie lizenzieren möchten.
- Im Anschluss benötigen wir noch ein paar Daten zu Ihrem Unternehmen.
- Sie bezahlen die Verpackungslizenz entweder per Rechnung, Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte.
- Zum Schluss erhalten Sie von uns alle Unterlagen per E-Mail.
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Ihre Lizenzierung

*Mindestumsatz 19 € pro Jahr. Sollten Sie für das ausgewählte Jahr bereits Verpackungsmaterial lizenziert haben, oder über einen Gesamtbetrag von 19 € kommen, gilt der Mindestumsatz für Sie nicht.
Welche Verpackungen müssen Sie lizenzieren?
Laut Verpackungsgesetz (VerpackG) unterliegen alle B2C Verkaufsverpackungen einer Lizenzierungspflicht. Dies gilt für Verpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Zu Endverbrauchern zählen auch gleichgestellte Anfallstellen wie Krankenhäuser, Behörden, Kultureinrichtungen sowie Privathaushalte. Die Verpackungen, die an einem dualen System beteiligt werden müssen, werden in acht Verpackungstypen eingeteilt:

Papier/Pappe/Karton
Zu diesen Verpackungen zählen Wellpappe, Versandkartons, Faltschachteln, Papiertüten, Buchverpackungen, Karton-Versandtaschen, Briefumschläge, Qwikboxen, Produktkartons, Schuhkarton, Versandhülsen, Seidenpapier und Umverpackungen. Auch Füllmaterial aus Papier wie Packpapier, Papierkissen, Sizzle Pak, Papierpolster, Papierchips oder Stopfpapier muß lizenziert werden.

Kunststoffe
Verpackungen aus Kunststoff wie Becher, Plastikflaschen, Plastiktüten oder Dosen sind vor allem im Lebensmittelbereich zu finden. Lizenzpflicht besteht aber auch für Folien wie Schrumpffolie, Stretchfolie, Luftpolsterfolie und Folienbeutel. Weitere Verpackungen sind u.a. Tiegel, Blister, Styropor, Schaumstoff, Klebeband, Packband, Umreifungsbänder, Luftkissen oder auch Isolierboxen.

Sonstige Verbundverpackungen
Verbundverpackungen sind Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien, die vollflächig miteinander verbunden sind wie z.B. Luftpolstertaschen, Luftpolsterumschläge, Versandtaschen mit Polsterung, Zementsäcke, Vakuumverpackungen von Kaffee. Auch Getränkekartons sind Verbundverpackungen, werden jedoch unter dem Verpackungstyp Getränkekartonverpackungen lizenziert

Sonstiges Material
Alle weiteren lizenzpflichtigen Materialien werden hier gemäß Verpackungsgesetz unter einem einzigen Verpackungstypen gemeldet. Zu den sonstigen Materialien gehören z.B. unter anderem Baumwolle, Holz, Kautschuk, Kupfer, Keramik, Seide und Verpackungen wie Stoffbeutel, Holzschachteln, Jutebeutel, Jutesäckchen, Holzkisten, Kantenschutzleisten sowie auch Holzwolle.

Glas
Glasverpackungen finden Verwendung als Einwegflaschen für Getränke und Spirituosen wie Limonadenflaschen, Weinflaschen und Wasserflaschen. Auch Kleinstbehälter für Arzneimittel und Kosmetik wie Fläschchen, Flakons oder Apothekerflaschen werden aus Glas produziert. Ebenso auch Behältergläser wie z.B. Obstgläser, Senfgläser, Einmachgläser, Einweggläser und Bügelgläser.

Aluminium
Zu den üblichen Aluminiumverpackungen gehören Tuben, Spraydosen, Aerosoldosen, Aluminiumdosen, Aluschalen, Schraub- oder Flaschenverschlüsse. Alufolien wie z.B. Einwickler für Schokolade oder Deckelfolien sind aus dem Handel nicht wegzudenken. Für Verpackungen wie Creme- & Zahnpastatuben, Mono-Aluminium-Blister oder Zigarrenhülsen ist Aluminium unverzichtbar.

Getränkekartonverpackungen
Bei Getränkekartonverpackungen handelt es sich um Kartons mit einer dünnen Alu- und Kunststoffschicht im Innern für flüssige Lebensmittel. Am häufigsten werden solche Getränkekartonverbunde für Saftkartons, Milchkartons, Eisteekartons, Suppenkartons oder Mineralwasserkartons eingesetzt. Bekannte Verpackungsmarken sind hierbei Tetra Pak, Pure-Pak und auch Sig Combistyle.
Verpackungslizenz - Was ist das?
Vereinfacht gesagt ist eine Verpackungslizenz nichts anderes als das Bezahlen der Entsorgungskosten. In Deutschland gilt nämlich: Wer das Verpackungsmaterial als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ erstmalig in Verkehr bringt, muss die Entsorgungskosten dafür bezahlen.
Der Betrag, welchen Sie für Ihre Verpackungslizenz an uns entrichten, setzen wir zunächst ein, um die Müllabfuhr zu bezahlen. Für jede Region wird von den dualen Systemen in Deutschland ein Entsorger beauftragt, die Verkaufsverpackungen (Papier- und Plastiktonne/Säcke) zu entsorgen.
Der Entsorger liefert die Verpackungen anschließend an von uns beauftragte Sortieranlagen. Dort wird das Verpackungsmaterial nach Qualität und Recyclingfähigkeit sortiert und aufbereitet. Im Anschluss wird das Material je nach seiner Beschaffenheit dem Recyclingprozess zugeführt.
Mit Ihrem Lizenzendgeld tragen Sie dazu bei, dass wir Recyclingkreisläufe schließen können. Das spart Ressourcen und schont die Umwelt.
- Glas, Aluminium & Metalle: 90 %
- Papier, Pappe & Karton: 90 %
- Getränkeverpackungen: 80 %
- Sonstige Verbundverpackungen: 70 %
- Kunststoffe: 63 %
Wer muss Verpackungen lizenzieren?
Verantwortlich für die Verpackungslizenzierung sind Erstinverkehrbringer. Als Erstinverkehrbringer gilt, wer Verpackungen erstmals mit Ware befüllt in Verkehr bringt. Das sind Importeure, Markeninhaber und Selbstverpacker. Egal ob Mittelstand, Kleinstunternehmer, Onlinehändler oder Importeur: Alle Unternehmen müssen ihre in Umlauf gebrachten Verpackungen über ein duales System entsorgen lassen.
Beim Dropshipping trägt der Versender die Verantwortung für die Lizenzierung der Verpackungen. Bei Fulfillment-Partnerschaften ist derjenige verantwortlich, der das Versandmaterial mit Ware befüllt. Dies gilt auch für Unternehmen, die Eigenmarken führen: Sie müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Verpackungen ordnungsgemäß lizenziert werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Alle Verkaufsverpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen lizenziert werden. Dazu zählen B2C-Verpackungen wie Versandmaterial oder Verpackungen aus der Gastronomie. Gastronomieverpackungen, sogenannte Serviceverpackungen, sind zum Beispiel Pizzakartons, Brötchentüten oder Kaffeebecher. Diese müssen ebenfalls lizenziert werden. Allerdings können Restaurants oder Bäckereien die Lizenzierungspflicht an ihren Verpackungslieferanten übertragen.

Lizenzierungspflicht für:
- Produzenten/Hersteller
- Betreiber von Onlineshops
- Importeure
- Zwischenhändler
- Marktplatzhändler
- Stationäre Händler
Warum gibt es ein Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG), in Kraft seit 2019, soll die Recyclingfähigkeit und Recyclingquote von Verkaufsverpackungen fördern. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit von Rohstoffen langfristig zu sichern und die Umwelt zu schützen.
Das Verpackungsgesetz gibt die folgenden Recyclingquoten vor (Stand 2023):
- Glas: 90 %
- Aluminium und Eisenmetalle: 90 %
- Papier, Pappe, Karton: 90 %
- Getränkekartons: 80 %
- Sonstige Verbundverpackungen: 70 %
- Kunststoffe: 63 %
- Leichtverpackungen (gesamt): 50 %
Um die Einhaltung des Verpackungsgesetztes zu gewährleisten, wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister gegründet. Diese hat die Aufgabe die Einhaltung des Verpackungsgesetzes zu überwachen.

Verpackungsgesetz sorgt für:
- Recyclingpflicht für Unternehmen
- Verbesserung der Recyclingquote
- Verbesserung der Recyclingfähigkeit
- Einsparung von wertvollen Rohstoffen
- Reduzierung von Abfällen
- Nachhaltige Zukunft
Wer ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister - Was ist LUCID?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), dem Umweltbundesamt unterstellt, überwacht die Einhaltung des Verpackungsgesetzes. Unternehmen, die lizenzierungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringen, müssen sich bei der ZSVR registrieren. Außerdem sind sie verpflichtet, regelmäßige Meldungen über ihre Verpackungsmengen einzureichen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Die Registrierung erfolgt im öffentlichen Verpackungsregister LUCID. Unternehmen geben dort ihre Daten ein und erhalten eine Registrierungsnummer. Mit dieser Nummer melden sie jährlich ihre Verpackungsmengen, sowohl bei LUCID als auch beim dualen System, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.
Da LUCID ein öffentliches Register ist, können Verbraucher, Wettbewerber oder Anwälte einsehen, welche Unternehmen registriert sind. Nicht registrierte Unternehmen dürfen keine lizenzierungspflichtigen Verpackungen in Deutschland vertreiben. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder oder Abmahnungen, die erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

In LUCID veröffentlichte Daten:
- Unternehmensdaten
- Registrierungsnummer
- Registrierungsdatum
- Eigenmarken mit Lizenzierungspflicht
Was ist eine Mengenmeldung?
Mit der Mengenmeldung geben Unternehmen ihre in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen bekannt. Diese Meldung muss das Unternehmen selbst einreichen. Unternehmen müssen ihre Mengenmeldungen sowohl an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als auch an das duale System entrichten. Zu den Mengenmeldungen gehören die Planmengenmeldung, die Jahresabschlussmeldung und die unterjährige Mengenanpassung.
Die Planmengenmeldung umfasst das Verpackungsmaterial, das im kommenden Jahr in Umlauf gebracht werden soll. Die Jahresabschlussmeldung, auch IST-Mengenmeldung genannt, erfasst alle final in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Bei der unterjährigen Mengenanpassung handelt es sich um eine Nachlizenzierung während des laufenden Kalenderjahres, die ebenfalls gemeldet werden muss. So lassen sich Abweichungen von der Planmengenmeldung unterjährig anpassen.
Unternehmen müssen eine geprüfte Vollständigkeitserklärung abgeben, wenn sie folgende Mengen überschreiten: Glas ab 80.000 kg, Papier, Pappe und Karton ab 50.000 kg, andere Materialien ab 30.000 kg. Liegen die Mengen darunter, kann die ZSVR im Einzelfall dennoch eine Vollständigkeitserklärung fordern, um die Einhaltung des Verpackungsgesetzes sicherzustellen.

Arten von Mengenmeldungen:
- Sofortmeldung nach einer Lizenzierung
- Planmengenmeldung (optional)
- Jahresabschlussmeldung (optional)
- Vollständigkeitserklärung (optional)
Was ist bei Serviceverpackungen zu beachten?
Servicepackungen sind z.B. Pizzakartons, Brötchentüten und Kaffeebecher. Bei Serviceverpackungen gilt die Besonderheit, das Letztvertreiber (Imbissbuden und Bäckerein) die Lizenzierungspflicht an ihren Lieferanten übertragen können. In dem Fall muss der Lieferant die Verpackungslizenzierung übernehmen und die Mengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister melden.
Letztvertreiber sollten einen Nachweis über die erfolgte Verpackungslizenz vom Lieferanten einholen. Denn die Zentrale Stelle Verpackungsregister kann diesen einfordern. Wenn kein Nachweis vorhanden ist, gilt das Verpackungsmaterial nicht als lizenziert. In dem Fall drohen hohe Geldstrafen. Wichtig: Versandmaterialien wie Kartons oder Füllmaterial sind keine Serviceverpackungen und müssen separat als Verkaufsverpackungen lizenziert werden.

Beispiele für Serviceverpackungen:
- Kaffeebecher, Becher für Speisen
- Tragetaschen jeglicher Art
- Pizzakartons, Menü- und Snackboxen
- Geschenkpapier/-beutel/-tüten/-boxen)
- Salatschalen, Menüschalen, Menüteller
- Alufolie- und schalen
Was passiert, wenn Sie die Verpackungslizenz umgehen?
Verstöße gegen das Verpackungsgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister deswegen Bußgelder bis 200.000 Euro verhängen. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein Vertriebsverbot von Waren, deren Verpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert sind.
Das öffentliche Register der ZSVR ermöglicht eine schnelle Überprüfung, ob ein Unternehmen seine Lizenzierungspflicht erfüllt oder bei Mengenmeldungen falsche Angaben gemacht hat. Bei Versuchen, die Verpackungslizenzierung zu umgehen, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, hohe Geldbußen und ein Vertriebsverbot, die den Geschäftsbetrieb stark beeinträchtigen können.
Eine nachhaltige Entsorgung von Verpackungen nützt allen und schützt zukünftige Generationen. Unternehmen und Privatpersonen sind gemeinsam verpflichtet, Ressourcen zu schonen und Recyclingprozesse effektiv zu fördern. Dadurch wird die Umwelt langfristig entlastet und die Kreislaufwirtschaft gestärkt.

Folgen bei Verstößen:
- Ordnungswidrigkeit
- Geldbußen bis 200.000 €
- wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
- Vertriebsverbot von Waren
Jetzt lizenzieren!
- Keine Vertragsbindung
- Günstiger Mindestumsatz
- Inklusive Recyclingsiegel
- Inklusive LUCID Meldedatei
- Kein Mindestumsatz bei Nachlizenzierungen*
- Staatlich zugelassenes duales Entsorgungssystem

