Verpackungen lizenzieren ohne Vertragslaufzeit ab 19,00€ pro Jahr
Ihre einfache, schnelle und kostengünstige Online-Lösung für kleine und mittlere Unternehmen. Jetzt Mengen eingeben und in nur wenigen Schritten Verpackungslizenz beantragen.
Nachlizenzieren? Kein Problem!
Für Nachlizenzierungen berechnen wir keinen Mindestumsatz. Wenn Sie nachträglich weitere Verpackungslizenzen für ein Jahr benötigen, können Sie diese einfach über unseren Kalkulator nachkaufen.
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- Keine Vertragsbindung
- Günstiger Mindestumsatz
- Inklusive Recyclingsiegel
- Inklusive LUCID Meldedatei
- Nachlizenzierung ohne Mindestumsatz
- Staatlich zugelassenes duales Entsorgungssystem
Ihre Verpackungslizenz beim Dualen System Zentek
Wir sind ein Service der Zentek Gruppe. Die Zentek ist vom Umweltbundesamt als duales Entsorgungssystem zugelassen, nach ISO 9001 Zertifiziert und bundesweit als Entsorgungsfachbetrieb anerkannt. Bei uns lizenzieren Sie Ihre Verkaufsverpackungen rechtsicher nach dem Verpackungsgesetz.
Die schnellste Lizenzierung & einfache Mengenangabe
Bei uns können Sie in wenigen Minuten sämtliche Ihrer Verkaufsverpackungen lizenzieren. Unser digitales Lizenzformular bietet hohe Datensicherheit und ermöglicht die schnellste und einfachste Bedienung. Bei der Eingabe Ihrer Verpackungsmengen, als auch beim Zahlungsprozess. Zur Verpackungslizenzierung
Jetzt Mengen eingeben und Verpackungslizenz erhalten
- Geben Sie die Mengen ein, die Sie lizenzieren möchten.
- Im Anschluss benötigen wir noch ein paar Daten zu Ihrem Unternehmen.
- Sie bezahlen die Verpackungslizenz entweder per Rechnung, Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte.
- Zum Schluss erhalten Sie von uns alle Unterlagen per E-Mail.
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Ihre Lizenzierung
*Mindestumsatz 19 € pro Jahr. Sollten Sie für das ausgewählte Jahr bereits Verpackungsmaterial lizenziert haben, oder über einen Gesamtbetrag von 19 € kommen, gilt der Mindestumsatz für Sie nicht.
Welche Verpackungen müssen Sie lizenzieren?
Laut Verpackungsgesetz (VerpackG) unterliegen alle Verkaufsverpackungen einer Lizenzierungspflicht. Das betrifft sämtliche Verpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Als Endverbraucher gelten auch gleichgestellte Anfallstellen wie Krankenhäuser, Behörden oder Kultureinrichtungen. Die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen werden in folgende 8 Verpackungstypen unterteilt:
Papier/Pappe/Karton
Zu diesen Verpackungen zählen Wellpappe, Versandkartons, Faltschachteln, Papiertüten, Buchverpackungen, Karton-Versandtaschen, Briefumschläge, Qwikboxen, Produktkartons, Schuhkarton, Versandhülsen, Seidenpapier und Umverpackungen. Auch Füllmaterial aus Papier wie Packpapier, Papierkissen, Sizzle Pak, Papierpolster, Papierchips oder Stopfpapier muß lizenziert werden.
Kunststoffe
Verpackungen aus Kunststoff wie Becher, Plastikflaschen, Plastiktüten oder Dosen sind vor allem im Lebensmittelbereich zu finden. Lizenzpflicht besteht aber auch für Folien wie Schrumpffolie, Stretchfolie, Luftpolsterfolie und Folienbeutel. Weitere Verpackungen sind u.a. Tiegel, Blister, Styropor, Schaumstoff, Klebeband, Packband, Umreifungsbänder, Luftkissen oder auch Isolierboxen.
Sonstige Verbundverpackungen
Verbundverpackungen sind Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien, die vollflächig miteinander verbunden sind wie z.B. Luftpolstertaschen, Luftpolsterumschläge, Versandtaschen mit Polsterung, Zementsäcke, Vakuumverpackungen von Kaffee. Auch Getränkekartons sind Verbundverpackungen, werden jedoch unter dem Verpackungstyp Getränkekartonverpackungen lizenziert
Sonstiges Material
Alle weiteren lizenzpflichtigen Materialien werden hier gemäß Verpackungsgesetz unter einem einzigen Verpackungstypen gemeldet. Zu den sonstigen Materialien gehören z.B. unter anderem Baumwolle, Holz, Kautschuk, Kupfer, Keramik, Seide und Verpackungen wie Stoffbeutel, Holzschachteln, Jutebeutel, Jutesäckchen, Holzkisten, Kantenschutzleisten sowie auch Holzwolle.
Glas
Glasverpackungen finden Verwendung als Einwegflaschen für Getränke und Spirituosen wie Limonadenflaschen, Weinflaschen und Wasserflaschen. Auch Kleinstbehälter für Arzneimittel und Kosmetik wie Fläschchen, Flakons oder Apothekerflaschen werden aus Glas produziert. Ebenso auch Behältergläser wie z.B. Obstgläser, Senfgläser, Einmachgläser, Einweggläser und Bügelgläser.
Aluminium
Zu den üblichen Aluminiumverpackungen gehören Tuben, Spraydosen, Aerosoldosen, Aluminiumdosen, Aluschalen, Schraub- oder Flaschenverschlüsse. Alufolien wie z.B. Einwickler für Schokolade oder Deckelfolien sind aus dem Handel nicht wegzudenken. Für Verpackungen wie Creme- & Zahnpastatuben, Mono-Aluminium-Blister oder Zigarrenhülsen ist Aluminium unverzichtbar.
Getränkekartonverpackungen
Bei Getränkekartonverpackungen handelt es sich um Kartons mit einer dünnen Alu- und Kunststoffschicht im Innern für flüssige Lebensmittel. Am häufigsten werden solche Getränkekartonverbunde für Saftkartons, Milchkartons, Eisteekartons, Suppenkartons oder Mineralwasserkartons eingesetzt. Bekannte Verpackungsmarken sind hierbei Tetra Pak, Pure-Pak und auch Sig Combistyle.
Verpackungslizenz - Was ist das?
Vereinfacht gesagt ist eine Verpackungslizenz nichts anderes als das Bezahlen der Entsorgungskosten. In Deutschland gilt nämlich: Wer das Verpackungsmaterial als sogenannter „Erstinverkehrbringer“ erstmalig in Verkehr bringt, muss die Entsorgungskosten bezahlen.
Der Betrag, welchen Sie für Ihre Verpackungslizenz an uns entrichten setzen wir zunächst ein, um die Müllabfuhr zu bezahlen. Für jede Region wird von den dualen Systemen in Deutschland ein Entsorger beauftragt, die Verkaufsverpackungen (Papier- und Plastiktonne/Säcke) zu entsorgen.
Der Entsorger liefert die Verpackungen anschließend an von uns beauftragte Sortieranlagen. Dort wird das Verpackungsmaterial nach Qualität und Recyclingfähigkeit sortiert und aufbereitet. Im Anschluss wird das Material je nach seiner Beschaffenheit dem Recyclingprozess zugeführt.
Mit Ihrem Lizenzendgeld tragen Sie dazu bei, dass wir Recyclingkreisläufe schließen können. Das spart Ressourcen und schont die Umwelt. Aktuell sind die dualen Systeme in Deutschland verpflichtet folgende Recyclingquoten zu erfüllen (Stand: 2022):
- Glas, Aluminium & Metalle: 90 %
- Papier, Pappe & Karton: 90 %
- Getränkeverpackungen: 80 %
- Sonstige Verbundverpackungen: 70 %
- Kunststoffe: 63 %
Wer muss Verpackungen lizenzieren?
Verantwortlich für die Verpackungslizenzierung sind die sogenannten Erstinverkehrbringer. Als Erstinverkehrbringer gilt: wer das Verpackungsmaterial als erstes mit Ware befüllt, bzw. dessen Markenname auf der Verpackung steht, oder wer die Verpackungen nach Deutschland einführt. Ob Mittelstand, Kleinstunternehmer, Onlinehandler oder Importeure: Sämtliche Unternehmen sind in der Pflicht, Ihre in Umlauf gebrachten Verpackungen über ein duales System verwerten zu lassen.
Beim Dropshipping ist der Versender der Waren für die Verpackungslizenzierung verantwortlich und bei einer Fulfillmentpartnerschaft ist derjenige für die Lizenzierung des Versandmaterials verantwortlich, der das Versandmaterial final mit Ware befüllt. Auch wer Eigenmarken führt, ist für die Verpackungslizenz verantwortlich.
Grundsätzlich müssen alle Verkaufsverpackungen lizenziert werden, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, also mit Ware befüllte B2C-Verpackungen. Dazu gehört auch Versandmaterial sowie auch Verpackungen aus der Gastronomie. Verpackungen aus der Gastronomie gelten als sogenannte Serviceverpackungen. Das sind z.B. Pizzakartons, Brötchentüten oder Kaffeebecher. Hier gilt die Regel, dass das Verpackungsmaterial zwar lizenziert werden muss, das Restaurant oder die Bäckerei die Lizenzierungspflicht aber an den Lieferanten des Verpackungsmaterials abgeben kann.
Lizenzierungspflicht für:
- Produzenten/Hersteller
- Betreiber von Onlineshops
- Importeure
- Zwischenhändler
- Marktplatzhändler
- Stationäre Händler
Warum gibt es ein Verpackungsgesetz?
Das seit 2019 geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) soll dazu führen, die Recyclingfähigkeit und Recyclingquote von Verkaufsverpackungen zu erhöhen und in Folge die Nachhaltigkeit von Rohstoffen zu gewährleisten. Die Lizenzierungspflicht greift ab der ersten Verpackung, die in Umlauf gebracht wurde. Die Verpackungsmengen sind dabei unerheblich.
Um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes einzuhalten, arbeiten Unternehmen in der Regel mit einem dualen System zusammen, wie zum Beispiel dem Dualen System Zentek. Dieses Duale System verwendet die Lizenzentgelte für die sachgemäße Sammlung, Sortierung und Verwertung des Verpackungsmaterials, sodass die gesetzlich vorgegebenen Recyclingquoten erfüllt werden können.
Verpackungen bestehen aus vielen, wertvollen Rohstoffen wie Aluminium, Kunststoffe, Glas oder Papier. Für eine nachhaltige Zukunft müssen Rohstoffe gespart und Müllberge kleingehalten werden. Das Verpackungsgesetz ist daher ein wichtiger Faktor, um alle beteiligten Inverkehrbringer in die Pflicht zu nehmen, dieses Ziel zu erreichen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern.
Verpackungsgesetz sorgt für:
- Recyclingpflicht für Unternehmen
- Verbesserung der Recyclingquote
- Verbesserung der Recyclingfähigkeit
- Einsparung von wertvollen Rohstoffen
- Reduzierung von Abfällen
- Nachhaltige Zukunft
Wer ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister - Was ist LUCID?
Um die Einhaltung des Verpackungsgesetzes zu überwachen, wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) geschaffen, welche direkt dem Umweltbundesamt untersteht. Unternehmen, die beteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und verschiedene Meldungen abgeben.
Die Registrierung erfolgt über das öffentliches Register LUCID unter Angabe der erforderlichen Unternehmensdaten. Unternehmen erhalten hier eine Registrierungsnummer, unter der einmal im Jahr die Verpackungsmengen gemeldet werden müssen. Diese Mengenmeldungen müssen sowohl bei LUCID als auch anschließend beim Dualen System angegeben werden.
Da es sich bei LUCID um ein öffentliches Register handelt, kann jeder feststellen, welches Unternehmen sich registriert hat – sowohl Verbraucher als auch Wettbewerber und Anwälte. Unternehmen, die nicht eingetragen sind, dürfen in Deutschland keine beteiligungspflichtigen Verpackungen in Umlauf bringen. Andernfalls drohen hohe Bußgelder und Abmahnungen.
In LUCID veröffentlichte Daten:
- Unternehmensdaten
- Registrierungsnummer
- Registrierungsdatum
- Eigenmarken mit Lizenzierungspflicht
Was ist eine Mengenmeldung?
Eine Mengenmeldung ist die Mengenangabe der in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen und darf nicht durch Dritte erfolgen. Bei der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen müssen verschiedene Mengenmeldungen sowohl an die Zentrale Stelle, als auch die dualen Systeme abgebeben werden. Dazu gehören u. A. die Planmengenmeldung, die Jahresabschlussmeldung und die Vollständigkeitserklärung.
Die Planmenge umfasst das gesamte Verpackungsmaterial, das im nächsten Jahr in Verkehr gebracht werden soll. Bei möglichen Abweichungen können später ganz einfach weitere Verpackungslizenzen beantragt werden (Nachlizenzieren). Die Jahresabschlussmeldung (auch IST-Mengenmeldung) umfasst alle in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen des Jahres.
Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, zusätzlich eine testierte Vollständigkeitserklärung abzugeben, wenn folgende Verpackungsmengen (Bagatellgrenzen) erreicht werden: Glas ab 80.000 kg / Papier, Pappe und Karton ab 50.000 kg / Alle anderen Materialien ab 30.000 kg. Sollte ein Unternehmen diese Mengen nicht erreichen, kann die ZSVR im Zweifelsfall trotzdem die Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verlangen.
Arten von Mengenmeldungen:
- Sofortmeldung nach einer Lizenzierung
- Planmengenmeldung (optional)
- Jahresabschlussmeldung (optional)
- Vollständigkeitserklärung (optional)
Was ist bei Serviceverpackungen zu beachten?
Bei Serviceverpackungen hat der Letztvertreiber das Recht, die Lizenzierungspflicht auf seinen Lieferanten zu übertragen, denn Serviceverpackungen gelten ebenfalls als Verkaufsverpackungen und fallen dementsprechend unter die Lizenzierungspflicht. Als Serviceverpackungen gelten alle Verpackungen, die dazu dienen, Waren für den Kunden einzupacken.
Darunter fallen beispielsweise Pizzakartons, Brötchentüten und Einschlagpapier. Wenn Betriebe beispielsweise Menüboxen, Kaffeebecher, Brötchentüten oder Pizzakartons in Umlauf bringen, können diese vom Verpackungslieferanten verlangen, dass dieser die Verpackungslizenzierung übernimmt.
In diesem Fall sollte immer ein Nachweis über die Verpackungslizenz beim jeweiligen Lieferanten eingefordert werden, um diesen auf Verlangen der Zentralen Stelle Verpackungsregister vorlegen zu können. Wichtig: Versandmaterialien, wie z.B. Kartons oder Füllmaterial, gelten nicht als Serviceverpackungen und müssen ordnungsgemäß als Verkaufsverpackungen lizenziert werden.
Beispiele für Serviceverpackungen:
- Kaffeebecher, Becher für Speisen
- Tragetaschen jeglicher Art
- Pizzakartons, Menü- und Snackboxen
- Geschenkpapier/-beutel/-tüten/-boxen)
- Salatschalen, Menüschalen, Menüteller
- Alufolie- und schalen
Was passiert wenn Sie die Verpackungslizenz umgehen?
Verstöße gegen das Verpackungsgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister deswegen Bußgelder bis 200.000 Euro verhängen. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein Vertriebsverbot von Waren, deren Verpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert sind.
Durch das öffentliche Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister kann in der Regel zügig ermittelt werden, ob ein Unternehmen seiner Lizenzierungspflicht nicht nachkommt oder vorsätzlich falsche Angaben bei den Mengenmeldungen getätigt hat. Wenn ein Unternehmen versucht die Verpackungslizenz zu umgehen, drohen dem Unternehmen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Geldbußen und ein Vertriebsverbot.
Doch dazu sollte es gar nicht kommen. Sämtliche Anstrengungen hinsichtlich einer nachhaltigen Entsorgung von Verpackungen kommen uns allen zugute, sowie auch nachfolgenden Generationen. Wir alle, ob Privatpersonen oder Unternehmen, sind gemeinsam dazu verpflichtet, Ressourcen zu schonen und Recyclingprozesse konstruktiv zu nutzen.
Folgen bei Verstößen:
- Ordnungswidrigkeit
- Geldbußen bis 200.000 €
- wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
- Vertriebsverbot von Waren
Jetzt lizenzieren!
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- Inklusive LUCID Meldedatei
- Kein Mindestumsatz bei Nachlizenzierungen*
- Staatlich zugelassenes duales Entsorgungssystem